Alevitische Bestattung in Deutschland zum Sozialsatz

Sozialbestattungen vom Amt – wie sieht es zudem mit Vorsorge und Überführungen aus?

platzhalterViele Menschen kommen unverschuldet in eine Lage, wo sie sich Sorgen um die Bezahlung ihrer oder der Bestattung ihrer Angehörigen machen. Neben der Möglichkeit auch für sozial schwache Menschen bezahlbare Beiträge in unserem Beerdigungskollektiv anzubieten, welche auf Nachfrage durchaus auch von Sozialämtern im Rahmen der Grundsicherung übernommen werden könnten, bieten wir die Möglichkeit der alevitischen Bestattung in Deutschland zum Sozialsatz an.

Bei der sogenannten Sozialbestattung nach § 74 SGB XII werden, je nach Bundesland, festgelegte Sätze für die Bestattung gezahlt, welche von uns entsprechend bedient werden. Die Gebühren der Friedhöfe, werden direkt vom Friedhof an das Sozialamt in Rechnung gestellt. Auch mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten, macht AABF Alevitische Bestattungen eine würdevolle Bestattung des Verstorbenen nach Ihren Riten möglich. Im Rahmen des vom Sozialamt oder Ordnungsamt zur Verfügung gestellten Geldes übernehmen wir die Kosten gemäß nachfolgenden Positionen (kann sich je nach Bundesland unterscheiden):

  • Sarg entsprechend der Glaubensrichtung des Verstorbenen
  • Leinentücher
  • Überführung vom Sterbeort zum Friedhof, einschließlich Kühlung
  • hygienische Grundversorgung und Einbettung
  • Erledigung sämtlicher Formalitäten und Abmeldungen
  • eine Sterbeurkunde
  • Koordinierung und Gestaltung der entsprechenden religiösen Zeremonie im Cem-Haus
  • alevitische Sargdecke oder Abschiedsutensilien

Auch die Stellung der Wäscher, Dede oder Ana, übernehmen wir gerne, die Übernahme der Kosten für diese variiert je nach Bundesland.

Das Beratungsgespräch erfolgt auch kostenfrei bei Ihnen zu Hause oder auch im Kulturzentrum. Sofern weitere Wünsche zu Zusatzleistungen bestehen, helfen wir Ihnen gern weiter, diese, trotz geringer zur Verfügung stehender finanzieller Mittel, umzusetzen.

Überführungen ins Ausland werden von den Sozialämtern dabei grundsätzlich nicht übernommen, hier ist eine Mitgliedschaft in unserem Kollektiv dringend anzuraten.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, stellen Sie uns diese gerne.