Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Themen Bestattung und Vorsorge

Bestattung

Bestattung

Einige Gedanken oder Fragen treten nicht nur einmal auf. Auf dieser Seite führen wir für Sie Antworten auf schon oft gestellte Fragen an. Diese werden wir ggf. auch anpassen und erweitern. Fehlt Ihnen etwas oder wissen Sie aus Ihrem Bekanntenkreis, dass es noch andere Fragen gibt, dann teilen Sie uns diese gerne mit.

Trägt das alevitische Beerdigungskollektiv auch die Kosten, wenn ich in die Türkei oder woandershin verreise und im Ausland versterbe?

Ob Sie in der Türkei oder in einem anderen Land weltweit auf Reisen sind, Sie sind dennoch mit unserer alevitischen Kollektivvorsorge bis zu 75% der Leistungssumme abgesichert. Sollten Sie in der Türkei versterben und Ihre Angehörigen ohne unser Wissen die Beisetzung selber durchführen, zahlen wir eine Pauschale von 1000€. Sollten wir von Ihren Hinterbliebenen sofort informiert werden und ein Partnerunternehmen von AABF Alevitische Bestattungen vor Ort existieren, zahlen wir bis zu 75% der Kollektivabsicherung. Rufen Sie uns jederzeit an, wir können Ihnen die Formalitäten und Organisation abnehmen.

Gilt das Vorsorgekollektiv nur für den Antragsteller oder wer kann noch mitversichert werden?

Wie den Voraussetzungen des Kollektivs sowie noch ausführlicher den AGB des Mitgliedantrags zu entnehmen ist, sind diejenigen mitversichert, welche auf einem Aufnahmeantrag mit aufgeführt und berechtigt sind. Dabei sind die Kriterien bezüglich des Familienstandes wie z.B. Ehe oder Lebenspartnerschaft, eventueller Kind und das Alter der Familienmitglieder zu beachten.

Wie hoch ist mein Beitrag für das Beerdigungskollektiv und wie oft muss ich diesen bezahlen?

Die aktuellen Beiträge des alevitischen Beerdigungskollektives entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Tabelle samt Erklärungen, bei Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Seite.

Was passiert, wenn ich alleinstehend bin und im Krankenhaus oder Heim versterbe?

Insbesondere für die Mitglieder des alevitischen Beerdigungskollektives, welche hier in Deutschland keine Verwandten haben, ist unser Kollektivprodukt mit dem mehrsprachigen Vorsorgeausweis erleichternd und beruhigend. Im Falle des Ablebens übernimmt AABF Alevitische Bestattungen alles, Ihren vorher definierten Wünschen entsprechend. Wir sprechen mit dem Cem-Haus vor Ort, erledigen die Formalitäten, besorgen die Dokumenten und Papiere und organisieren die alevitische Bestattung oder Überführung, als ob Sie uns als Familie hätten.

Ich bin krank oder pflegebedürftig, kann ich noch ins alevitische Kollektiv aufgenommen werden?

In den Voraussetzungen für das Kollektiv ist es verankert, dass bereits todkranke oder unter Pflegestufe stehende Personen nicht in das alevitische Beerdigungskollektiv aufgenommen werden können. Wir stehen jedoch im Fall des Falles mit unserer Kompetenz hilfreich zur Seite. Für Personen mit Pflegestufe oder unheilbarer Krankheit besteht die Möglichkeit bei uns eine individuelle Vorsorge ohne Kollektivabsicherung zu treffen. Sie haben auch hier den Vorteil der Vorsorgekarte. Die Kosten für die dereinstige Bestattung oder Überführung müssen Sie dann allerdings im Voraus auf einem Sperrkonto hinterlegen.

Aleviten im Pflegeheim oder Krankenhaus – wer weiß dort, was wie nach dem Todesfall zu tun ist?

AABF Alevitische Bestattungen informiert bei Schulungen, Weiterbildungen und Vorträgen das Personal von Pflegeheimen und Krankenhäusern deutschlandweit über den Umgang mit alevitischen Patienten und steht mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie hier Bedarf sehen, der nicht abgedeckt ist, oder selber im Pflegebereich tätig sein und offene Fragen haben oder Ratschläge wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wer weiß im Todesfall von meiner Bestattungsvorsorge? Kann ich eine Vertrauensperson benennen?

Neben dem Vorsorgeausweis, den Sie nach Abschluss der Kollektivvorsorge erhalten und immer bei Ihrem Personalausweis bei sich tragen sollen, können Sie werktags unsere Mitarbeiter des Service Centers kontaktieren und eine oder zwei Vertrauenspersonen, die im Falle Ihres Ablebens zu benachrichtigen sind, hinterlegen.

Beerdigung und Überführung – wo will ich nach meinem Ableben die letzte Ruhe finden?

Niemand kann Ihnen die Entscheidung abnehmen, ob Sie in Deutschland beerdigt werden möchten oder in die Türkei überführt werden möchten für die Bestattung. Dieses Thema sollte offen in Ihrem Familienkreis besprochen werden, z.B. wegen einer gewünschten Erinnerungsstätte, und Sie sollten uns dann Ihre Wünsche mitteilen. Wenn Sie Hilfe bei Fachfragen wie zu Friedhöfen, Flughäfen, Cem-Häusern etc. benötigen, sprechen Sie uns an.

Gibt es überhaupt passende Grabstellen für mich als Aleviten in Deutschland?

Mittlerweile gibt es überall in Deutschland Grabstellen auf Friedhöfen, die unseren alevitischen Anforderungen entsprechen. Möchten Sie Näheres erfragen, kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter von AABF Alevitische Bestattungen. Diese geben Ihnen auch Auskunft zu den Laufzeiten eines Grabs, Bestimmungen zur Grabverlängerung oder zum Erwerb der Grabstelle.

Wer organisiert die Zeremonie oder alevitische Waschung?

Die Zeremonie wird von unserem ausgebildeten Personal im Cem-Haus des alevitischen Kulturzentrums Ihrer Wahl terminiert und koordiniert. Entsprechend Ihrer Wünsche oder Festlegungen werden dabei Wäscher, Dede oder Ana, durch AABF Alevitische Bestattungen organisiert und, wenn notwendig, auch hingebracht.

Wie soll ich die Erledigung der Formalitäten und die Absprachen mit Behörden oder dem Konsulat rechtzeitig schaffen?

Alle Formalitäten, auch in schwierigen Fällen wie bei dem Verlust der Personenstandsurkunden des Verstorbenen, werden von unserem Personal in kürzester Zeit erledigt, meist innerhalb eines Tages, damit die Überführung oder Beisetzung ermöglicht wird. Genauso gehen wir für Sie zu Behörden oder dem Konsulat, um notwendige Dokumente und Papiere zu besorgen.