Die wichtigsten Voraussetzungen des alevitischen Beerdigungskollektivs

Wer kann Mitglied werden und wer erhält Leistungen vom Kollektiv?

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Die ausführlichen Voraussetzungen für das alevitische Beerdigungskollektiv finden Sie in den AGB unseres Antrags, den wir Ihnen gerne zusenden. Die wichtigsten Punkte nennen wir Ihnen vorab, damit Sie sehen, dass so gut wie jeder, einfach und ohne hohe Kosten, eine Vorsorge für sich und auch die gesamte Familie treffen kann.

Die Mitgliedschaft im Beerdigungskollektiv beginnt 90 Tage nach Annahme des Antrages durch das AABF Beerdigungskollektiv. Bei Fragen lassen Sie uns bitte eine Nachricht zukommen und wir unterstützen Sie umgehend.

Leistungen können folgenden Personen im Kollektiv, nach Bezahlung, gewährt werden:

Andere Familienangehörige und Personen können mit einem separaten Mitgliedsantrag ihre Mitgliedschaft im Kollektiv erwerben oder nach Wegfall der Leistungsgrundlage weiterführen.
Für Personen, welche die Voraussetzungen des alevitischen Beerdigungskollektivs nicht erfüllen, können wir Ihnen dennoch eine individuelle Vorsorge anbieten. Treten Sie also auch dann mit uns in Kontakt.

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