Die wichtigsten Voraussetzungen des alevitischen Beerdigungskollektivs

Wer kann Mitglied werden und wer erhält Leistungen vom Kollektiv?

platzhalterDie ausführlichen Voraussetzungen für das alevitische Beerdigungskollektiv finden Sie in den AGB unseres Antrags, den wir Ihnen gerne zusenden. Die wichtigsten Punkte nennen wir Ihnen vorab, damit Sie sehen, dass so gut wie jeder, einfach und ohne hohe Kosten, eine Vorsorge für sich und auch die gesamte Familie treffen kann.

  • Der Antragsteller und die mit in das Beerdigungskollektiv aufzunehmenden Familienangehörigen müssen einer Beerdigung nach alevitischem Ritus zustimmen.
  • Alle abzusichernden Personen müssen in Deutschland gemeldet sein und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Ein späterer Verlust des ständigen Wohnsitzes in Deutschland führt zum Ausschluss aus der Mitgliedschaft, unabhängig davon, wie lange das Mitglied schon im Beerdigungskollektiv war.
  • Der Antragsteller muss Mitglied der AABF sein oder durch den Vorsorgeantrag Mitglied des AABF Beerdigungskollektives werden.
  • Der Antragsteller muss den Mitgliedsantrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschreiben. Der Antrag muss dann von den Bevollmächtigten des AABF Beerdigungskollektivs abgezeichnet werden.
  • Der Antragsteller muss die Kosten, den einmaligen Spendenbetrag und den Jahresbeitrag, entrichtet oder eine Einzugsermächtigung für diese erteilt haben.
  • Der Antragsteller darf zum Zeitpunkt des Eintritts nicht unheilbar krank oder pflegebedürftig im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI (Stand 24.04.2006) sein.

Die Mitgliedschaft im Beerdigungskollektiv beginnt 90 Tage nach Annahme des Antrages durch das AABF Beerdigungskollektiv. Bei Fragen lassen Sie uns bitte eine Nachricht zukommen und wir unterstützen Sie umgehend.

Leistungen können folgenden Personen im Kollektiv, nach Bezahlung, gewährt werden:

  • Antragsteller
  • Ehegatte des Antragsstellers oder dessen eheähnlichem in einem Haushalt wohnenden Lebenspartner
  • Kindern des Antragsstellers oder Ehegatten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der gleichen Wohnung leben

Andere Familienangehörige und Personen können mit einem separaten Mitgliedsantrag ihre Mitgliedschaft im Kollektiv erwerben oder nach Wegfall der Leistungsgrundlage weiterführen. Für Personen, welche die Voraussetzungen des alevitischen Beerdigungskollektivs nicht erfüllen, können wir Ihnen dennoch eine individuelle Vorsorge anbieten. Treten Sie also auch dann mit uns in Kontakt.